Die naturheilkundlichen Leistungen, die nicht in der GOÄ gelistet sind, werden analog gemäß den Empfehlungen des Hufeland-Verzeichnisses abgerechnet.
Die privaten Krankenkassen und die Beihilfestellen übernehmen teilweise Leistungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), naturheilkundliche Leistungen werden nur teilweise und nicht zwingend übernommen.
Daher empfehle ich Ihnen zu klären, ob und inwieweit privatärztliche Leistungen meiner Praxis zur Erstattung bei Ihrer privaten Versicherung/privaten Zusatzversicherung eingereicht werden können.