Das Behandlungskonzept


Neben meiner Facharzttätigkeit in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Weinsberg biete ich in meiner Praxis ein integratives Behandlungsmodell an, das die Kenntnis schulmedizinischer und komplementärmedizinischer Verfahren (klassische und erweiterte Naturheilverfahren) verbindet.
Die Diagnosestellung und das Behandlungskonzept basieren in meiner Praxis, neben der schulmedizinischen, auf der komplexen Betrachtungsweise der chinesischen Medizin, die stets den energetischen Aspekt eines Fließgleichgewichtes in den Bereichen Körper, Seele und Geist zum Ziel hat.
Basierend auf langjährige schulmedizinische Erfahrung bin ich der tiefsten Überzeugung, dass das Verbinden dieser verschiedenen Behandlungsansätze einen nachhaltigeren und ganzheitlichen Ausgleich von Dysbalancen ermöglichen kann, sowohl bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, als auch bei Erwachsenen.

Die zusätzliche Anwendung der Akupunktur als energetische Behandlungsform auf Basis der Sichtweise der TCM (Traditionelle chinesischen Medizin) erlebe ich bei körperlichen und psychischen Symptome als besonders effektive Behandlungsform.

Einer Behandlung geht stets ein ausführliches Erstgespräch zur Anamneseerhebung voraus.
Mein Behandlungsangebot, neben dem als Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ersetzt keine weitere fachärztliche oder hausärztliche Versorgung und Behandlung.

Die Leistungen meiner Praxis sind eine ergänzende Behandlungsmöglichkeit für Patienten ab dem 7. Lebensjahr und Erwachsene mit einem ganzheitlichen Behandlungswunsch unter Berücksichtigung des Körpers auf somatischer und energetischer Ebene, die zusätzlich Geist und Seele einbezieht.

Die Behandlungskosten


In meiner Praxis biete ich grundsätzlich jedem Patienten, gleich welcher Versicherungszugehörigkeit, eine Behandlung an.
Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten werden in meiner Praxis im Selbstzahler-Status behandelt.

Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), einsehbar unter:

bundesaerztekammer.de
Die naturheilkundlichen Leistungen, die nicht in der GOÄ gelistet sind, werden analog gemäß den Empfehlungen des Hufeland-Verzeichnisses abgerechnet.
Die privaten Krankenkassen und die Beihilfestellen übernehmen teilweise Leistungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), naturheilkundliche Leistungen werden nur teilweise und nicht zwingend übernommen.

Daher empfehle ich Ihnen zu klären, ob und inwieweit privatärztliche Leistungen meiner Praxis zur Erstattung bei Ihrer privaten Versicherung/privaten Zusatzversicherung eingereicht werden können.