Das Behandlungskonzept

 

Neben meiner oberärztlichen Tätigkeit in der Kinderpsychosomatik im Rems-Murr-Klinikum Winnenden, biete ich in meiner Privatpraxis ein integratives Behandlungsmodell an, das die Kenntnis schulmedizinischer und komplementärmedizinischer Verfahren (klassische und erweiterte Naturheilverfahren) verbindet.
Die Diagnosestellung und das Behandlungskonzept basieren in meiner Praxis, neben der schulmedizinischen, auf der komplexen Betrachtungsweise, die den energetischen Aspekt eines Fließgleichgewichtes in den Bereichen Körper, Seele und Geist zum Ziel hat.
Basierend auf langjährige schulmedizinische Erfahrung bin ich der tiefsten Überzeugung, dass das Verbinden dieser verschiedenen Behandlungsansätze einen nachhaltigeren und ganzheitlichen Ausgleich von Dysbalancen ermöglichen kann. 

Die zusätzliche Anwendung der Akupunktur als energetische Behandlungsform, der körperbasierten Emotionsregulation und des psychotherapeutischen Yogas, erlebe ich bei körperlichen und psychischen Symptome als besonders effektive Behandlungsformen.

Einer Behandlung geht stets ein ausführliches Erstgespräch zur Anamneseerhebung voraus.
Mein Behandlungsangebot, neben dem als Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ersetzt keine weitere hausärztliche Versorgung und Behandlung.

Die Leistungen meiner Praxis sind eine Behandlungsmöglichkeit für Patienten ab dem 7. Lebensjahr und Erwachsene mit einem ganzheitlichen Behandlungswunsch unter Berücksichtigung des Körpers auf psychischer, somatischer und energetischer Ebene, die Körper, Geist und Seele einbezieht.

Die Behandlungskosten

Diese Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte werden in meiner Praxis im Selbstzahler-Status behandelt.

Die Abrechnung der ärztlichen Leistungen erfolgt auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), einsehbar unter:
Die naturheilkundlichen Leistungen, die nicht in der GOÄ gelistet sind, werden analog gemäß den Empfehlungen des Hufeland-Verzeichnisses abgerechnet.
Die privaten Krankenkassen und die Beihilfestellen übernehmen teilweise Leistungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), naturheilkundliche Leistungen werden nur teilweise und nicht zwingend übernommen.

Daher empfehle ich Ihnen zu klären, ob und inwieweit privatärztliche Leistungen meiner Praxis zur Erstattung bei Ihrer privaten Versicherung/privaten Zusatzversicherung eingereicht werden können.